Die RVG-Anpassung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Für die Rechtsanwälte in Deutschland bedeutet dies eine Erhöhrung der Gebühren um um 10 Prozent. Dazu kommen weitere strukturelle Änderungen, die zu einer deutlich höheren Anhebung führen können. Stärker profitieren Anwältinnen und Anwälte aus dem Familien- sowie dem Sozialrecht und mit Mandaten mit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Die sozialrechtlichen Betragsrahmengebühren steigen um 20 Prozent. Der Gegenstandswert in Kindschaftssachen wurde zumindest auf 4.000 Euro angehoben.
Die neue Rechtsanwaltsvergütung steht ab sofort in der aktualisierten MacJur-Version zur Verfügung, die die Anpassungen der Gebührentabellen, der PKH-Abrechnungsgebühren und der Gerichtskosten enthält. Parallel können Altfälle weiterhin nach den bisherigen Gebühren abgerechnet werden. Dies wird über das Datum der Aktenanlage gesteuert. Bei Fragen stehen wir wie immer gerne telefonisch oder per E-Mail zu Ihrer Verfügung.