beA in Zusammenarbeit mit dem papierlosen Büro – ein Fazit

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beA in Zusammenarbeit mit dem papierlosen Büro – ein Fazit

Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb gehen. Das haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mehrheitlich auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.6.2018 beschlossen (s. dazu BRAK- Presseerklärung Nr. 19 v. 27.6.2018). Sie machten sich damit den Fahrplan zu eigen, den das BRAK-Präsidium anknüpfend an das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG vorgeschlagen hatte. Vorangegangen war dem Beschluss eine intensive Diskussion über das Gutachten und die auf seiner Basis vorzunehmende Risikobewertung; auch zwei Vertreter von secunet wurden hierzu befragt.

Das beA soll in zwei Stufen wieder in Betrieb genommen werden:

Ab dem 4.7.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die dies noch nicht getan haben, soll dann auch die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden.

Ab dem 3.9.2018 soll das beA-System freigeschaltet werden. Dann wird also der Versand und Empfang von Nachrichten über das beA wieder möglich sein.

2021-04-07T17:20:23+00:00